Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Gesund arbeiten beginnt mit dem richtigen Arbeitsplatz
Gesund arbeiten beginnt mit dem richtigen Arbeitsplatz
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz schützt Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Konzentration. Gerade bei Bildschirmarbeit wirken sich Sitzhaltung, Licht, Bildschirmposition, Arbeitsorganisation und Pausen unmittelbar auf Wohlbefinden und Arbeitsergebnis aus.
Viele Tätigkeiten werden heute überwiegend sitzend und mit hoher Bildschirmnutzung ausgeführt. Fehlhaltungen, monotone Bewegungsabläufe, mangelnde Bewegung, ungünstige Lichtverhältnisse oder schlecht eingerichtete Arbeitsplätze können bereits nach kurzer Zeit zu Beschwerden führen.
Typische Folgen unzureichender Ergonomie sind beispielsweise:
Eine ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen trägt dazu bei, diese Belastungen zu reduzieren und gesundes Arbeiten nachhaltig zu fördern. Dabei geht es nicht nur um ergonomische Möbel, sondern um das Zusammenspiel vieler Faktoren — etwa Sitzhaltung, Bildschirmposition, Beleuchtung, Raumklima, Arbeitsorganisation und regelmäßige Bewegungs- beziehungsweise Tätigkeitswechsel.
Ergonomie ist somit ein wesentlicher Bestandteil moderner Prävention, des betrieblichen Gesundheitsmanagements und eines wirksamen Arbeitnehmer:innenschutzes.
In Österreich ergeben sich hinsichtlich der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz zentrale Anforderungen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V). Bildschirmarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden täglich am Bildschirm arbeiten.
Arbeitgeber:innen müssen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung prüfen, ob Bildschirmarbeit vorliegt und welche Belastungen entstehen können. Besonders zu berücksichtigen sind:
Auf Basis dieser Evaluierung sind geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz berücksichtigt nicht nur Möbel, sondern das gesamte Arbeitssystem und entsteht erst durch das Zusammenspiel aller Faktoren:
Die Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG und AStV bildet die Grundlage, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.
Arbeitsstuhl
Der Arbeitsstuhl soll eine weitgehend ermüdungsfreie Sitzhaltung ermöglichen. Wichtig sind:
Arbeitstisch
Der Arbeitstisch soll ausreichend groß, reflexionsarm und an die Tätigkeit angepasst sein. Höhenverstellbare Tische sind besonders empfehlenswert, weil sie den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen erleichtern. Die Arbeitsmittel sollen so angeordnet sein, dass eine aufrechte Haltung und ein entspannter Blick auf den Bildschirm möglich sind.
Bildschirm
Der Bildschirm soll zur Arbeitsaufgabe passen, reflexionsfrei aufgestellt sein und eine gute Darstellungsqualität bieten. Wichtig sind:
Tastatur, Maus und Laptop
Die Tastatur muss eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein. Bei regelmäßiger Laptoparbeit sind daher eine externe Tastatur und idealerweise eine Dockingstation oder Bildschirmanhebung vorzusehen. Auch die Maus oder alternative Eingabegeräte sollen zur Tätigkeit passen, um Hand, Unterarm und Schulter zu entlasten.
Licht, Raumklima und Arbeitsumgebung
Eine ergonomische Arbeitsumgebung umfasst weit mehr als Tisch und Stuhl. Lichtverhältnisse, Raumklima, Luftqualität und akustische Bedingungen beeinflussen maßgeblich Konzentration, Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Die Anforderungen ergeben sich in Österreich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sowie ergänzend aus der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V).
Natürliche Belichtung und Sichtverbindung
Arbeitsräume müssen grundsätzlich ausreichend natürlich belichtet sein. Die AStV verlangt, dass Arbeitsräume möglichst gleichmäßig Tageslicht erhalten und über eine Sichtverbindung nach außen verfügen. Die Lichteintrittsflächen müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Bodenfläche betragen. Zudem soll von ortsgebundenen Arbeitsplätzen aus ein Sichtkontakt zur Außenumgebung möglich sein.
Gerade bei Bildschirmarbeitsplätzen ist die richtige Positionierung entscheidend: Bildschirme sollten möglichst parallel zur Fensterfront angeordnet werden, um Blendungen und Spiegelungen zu vermeiden. Auch künstliche Lichtquellen dürfen keine störenden Reflexionen verursachen.
Künstliche Beleuchtung
Arbeitsräume müssen zusätzlich mit einer möglichst gleichmäßigen und farbneutralen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Allgemeinbeleuchtung muss laut § 29 AStV mindestens 100 Lux betragen. Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze werden in der Praxis jedoch deutlich höhere Beleuchtungsstärken benötigt — typischerweise etwa 500 Lux für Schreib-, Lese- und Bildschirmtätigkeiten.
Zu vermeiden sind insbesondere:
Raumklima und Lüftung
Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass in Arbeitsräumen gesundheitlich angemessene raumklimatische Bedingungen herrschen. Arbeitsräume müssen ausreichend be- und entlüftbar sein und mit frischer, möglichst unbelasteter Luft versorgt werden. Zugluft im Bereich von Arbeitsplätzen ist zu vermeiden.
Die AStV definiert für Büroarbeitsplätze mit geringer körperlicher Belastung grundsätzlich eine Raumtemperatur zwischen 19 °C und 25 °C. In der warmen Jahreszeit sollen zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden, damit die Temperatur möglichst nicht überschritten wird.
Akustik und störungsfreies Arbeiten
Auch Lärm und akustische Belastungen beeinflussen die Arbeitsqualität erheblich. Besonders in Großraumbüros oder offenen Arbeitsbereichen können dauerhafte Hintergrundgeräusche zu Konzentrationsverlust, Ermüdung und psychischer Belastung führen. Daher sollten Arbeitsplätze möglichst störungsarm gestaltet und organisatorische sowie technische Maßnahmen zur Lärmreduktion berücksichtigt werden.
Pausen, Tätigkeitswechsel und Augenschutz
Bei einem nicht unwesentlichen Anteil an Bildschirmarbeit müssen Arbeitgeber:innen Pausen oder Tätigkeitswechsel organisieren. Die BS-V sieht grundsätzlich 10 Minuten nach 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit oder — wenn es der Arbeitsablauf erfordert — 20 Minuten in der zweiten Stunde vor.
Zusätzlich sind angemessene Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten:
Ergibt sich daraus ein Bedarf, sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit bereitzustellen.
Dieser Rechner unterstützt Sie bei der praxisnahen Einstellung von Bürostuhl, Schreibtisch, Steharbeitsplatz und Monitor. Die Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle ergonomische Arbeitsplatzbeurteilung.
Arbeitnehmer:innen müssen informiert und unterwiesen werden. Dazu zählen insbesondere:
Ich unterstütze Unternehmen dabei, Büro- und Bildschirmarbeitsplätze praxisnah zu beurteilen, ergonomische Verbesserungen abzuleiten und gesetzliche Anforderungen verständlich umzusetzen. Dabei verbinde ich Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement und Kompetenzentwicklung zu wirksamen Maßnahmen für gesunde Arbeit.
Sie möchten wissen, ob Ihre Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch und rechtskonform gestaltet sind?
Ich unterstütze Sie gerne bei:
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Wann gilt ein Arbeitsplatz in Österreich als Bildschirmarbeitsplatz?
Ein Bildschirmarbeitsplatz liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Bildschirmarbeit leisten. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) ist insbesondere relevant, wenn durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden täglich am Bildschirm gearbeitet wird.
Sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ergonomische Arbeitsplätze bereitzustellen?
Ja. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen Arbeitgeber:innen Arbeitsplätze so gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu zählen auch ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.
Haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ergibt eine augenärztliche Untersuchung, dass für die Bildschirmarbeit eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist und normale Sehhilfen nicht ausreichen, müssen Arbeitgeber:innen eine geeignete Bildschirmarbeitsbrille zur Verfügung stellen beziehungsweise die Kosten übernehmen.
Wie oft müssen Augenuntersuchungen angeboten werden?
Arbeitgeber:innen müssen Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anbieten:
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Bildschirmarbeits-Pausen?
Ja. Bei längerer ununterbrochener Bildschirmarbeit sind regelmäßige Unterbrechungen vorzusehen. Die BS-V sieht grundsätzlich 10 Minuten Pause oder Tätigkeitswechsel nach 50 Minuten Bildschirmarbeit vor. Ziel ist die Entlastung von Augen, Muskulatur und Konzentration.
Muss ein Laptop-Arbeitsplatz ergonomisch ausgestattet sein?
Ja. Wird regelmäßig mit einem Laptop gearbeitet, reicht das Gerät allein ergonomisch meist nicht aus. Empfehlenswert beziehungsweise erforderlich sind je nach Tätigkeit:
Welche Raumtemperatur ist in Büros vorgeschrieben?
Für Büroarbeitsplätze mit geringer körperlicher Belastung sieht die Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich Temperaturen zwischen 19 °C und 25 °C vor. Zusätzlich müssen ausreichende Lüftung und gesundheitlich zuträgliche Raumklimabedingungen gewährleistet sein.
Welche Rolle spielt die Arbeitsplatzevaluierung?
Die Arbeitsplatzevaluierung ist gesetzlich verpflichtend. Dabei werden mögliche Gefährdungen und Belastungen beurteilt — beispielsweise durch ungünstige Körperhaltungen, Blendungen, schlechte Beleuchtung oder psychische Belastungen. Auf Basis der Evaluierung müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.
Sind höhenverstellbare Schreibtische gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die österreichischen Vorschriften verlangen keine verpflichtenden höhenverstellbaren Schreibtische. Sie gelten jedoch als ergonomisch besonders empfehlenswert, da sie den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördern und körperliche Belastungen reduzieren können.
Warum ist Ergonomie im Unternehmen wichtig?
Eine gute ergonomische Gestaltung unterstützt:
Ergonomie ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Präventions- und Gesundheitsstrategien in Unternehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können.