Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Gesund arbeiten beginnt mit dem richtigen Arbeitsplatz

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz schützt Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Konzentration. Gerade bei Bildschirmarbeit wirken sich Sitzhaltung, Licht, Bildschirmposition, Arbeitsorganisation und Pausen unmittelbar auf Wohlbefinden und Arbeitsergebnis aus.

Viele Tätigkeiten werden heute überwiegend sitzend und mit hoher Bildschirmnutzung ausgeführt. Fehlhaltungen, monotone Bewegungsabläufe, mangelnde Bewegung, ungünstige Lichtverhältnisse oder schlecht eingerichtete Arbeitsplätze können bereits nach kurzer Zeit zu Beschwerden führen.

Typische Folgen unzureichender Ergonomie sind beispielsweise:

  • Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich
  • Rückenbeschwerden
  • Belastungen von Handgelenken und Armen
  • Ermüdung und Konzentrationsprobleme
  • Augenbeschwerden und Kopfschmerzen
  • erhöhte psychische Belastungen durch ungeeignete Arbeitsbedingungen

Eine ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen trägt dazu bei, diese Belastungen zu reduzieren und gesundes Arbeiten nachhaltig zu fördern. Dabei geht es nicht nur um ergonomische Möbel, sondern um das Zusammenspiel vieler Faktoren — etwa Sitzhaltung, Bildschirmposition, Beleuchtung, Raumklima, Arbeitsorganisation und regelmäßige Bewegungs- beziehungsweise Tätigkeitswechsel.

Ergonomie ist somit ein wesentlicher Bestandteil moderner Prävention, des betrieblichen Gesundheitsmanagements und eines wirksamen Arbeitnehmer:innenschutzes.

In Österreich ergeben sich hinsichtlich der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz zentrale Anforderungen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V). Bildschirmarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden täglich am Bildschirm arbeiten.

Wann ist ein Bildschirmarbeitsplatz zu evaluieren?

Arbeitgeber:innen müssen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung prüfen, ob Bildschirmarbeit vorliegt und welche Belastungen entstehen können. Besonders zu berücksichtigen sind:

  • mögliche Beeinträchtigungen des Sehvermögens
  • körperliche Belastungen, zum Beispiel durch Zwangshaltungen
  • psychische Belastungen, etwa durch monotone Tätigkeiten, Zeitdruck oder ungeeignete Software

Auf Basis dieser Evaluierung sind geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Ergonomische Grundanforderungen

Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz berücksichtigt nicht nur Möbel, sondern das gesamte Arbeitssystem und entsteht erst durch das Zusammenspiel aller Faktoren:

  • ergonomische Möbel
  • geeignete Beleuchtung
  • gutes Raumklima
  • ausreichende Lüftung
  • blendfreie Bildschirmarbeit
  • geringe Lärmbelastung
  • ausreichender Bewegungs- und Tätigkeitswechsel

Die Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG und AStV bildet die Grundlage, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.

Der Arbeitsstuhl soll eine weitgehend ermüdungsfreie Sitzhaltung ermöglichen. Wichtig sind:

  • höhenverstellbare Sitzfläche
  • verstellbare Rückenlehne in Höhe und Neigung
  • sichere Ausführung als Drehstuhl mit Rollen oder Gleitern
  • mindestens fünf Auflagepunkte gegen Kippen
  • geeignete Rollen je nach Bodenbelag
  • Fußstütze bei Bedarf

Der Arbeitstisch soll ausreichend groß, reflexionsarm und an die Tätigkeit angepasst sein. Höhenverstellbare Tische sind besonders empfehlenswert, weil sie den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen erleichtern. Die Arbeitsmittel sollen so angeordnet sein, dass eine aufrechte Haltung und ein entspannter Blick auf den Bildschirm möglich sind.

Der Bildschirm soll zur Arbeitsaufgabe passen, reflexionsfrei aufgestellt sein und eine gute Darstellungsqualität bieten. Wichtig sind:

  • ausreichender Sehabstand
  • stabile Aufstellung
  • keine Blendungen durch Fenster oder Beleuchtung
  • gut lesbare Schriftgröße
  • passende Helligkeit und Kontrast
  • möglichst frontale Blickrichtung

Die Tastatur muss eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein. Bei regelmäßiger Laptoparbeit sind daher eine externe Tastatur und idealerweise eine Dockingstation oder Bildschirmanhebung vorzusehen. Auch die Maus oder alternative Eingabegeräte sollen zur Tätigkeit passen, um Hand, Unterarm und Schulter zu entlasten.

Eine ergonomische Arbeitsumgebung umfasst weit mehr als Tisch und Stuhl. Lichtverhältnisse, Raumklima, Luftqualität und akustische Bedingungen beeinflussen maßgeblich Konzentration, Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Die Anforderungen ergeben sich in Österreich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sowie ergänzend aus der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V).

Natürliche Belichtung und Sichtverbindung

Arbeitsräume müssen grundsätzlich ausreichend natürlich belichtet sein. Die AStV verlangt, dass Arbeitsräume möglichst gleichmäßig Tageslicht erhalten und über eine Sichtverbindung nach außen verfügen. Die Lichteintrittsflächen müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Bodenfläche betragen. Zudem soll von ortsgebundenen Arbeitsplätzen aus ein Sichtkontakt zur Außenumgebung möglich sein.

Gerade bei Bildschirmarbeitsplätzen ist die richtige Positionierung entscheidend: Bildschirme sollten möglichst parallel zur Fensterfront angeordnet werden, um Blendungen und Spiegelungen zu vermeiden. Auch künstliche Lichtquellen dürfen keine störenden Reflexionen verursachen.

Künstliche Beleuchtung

Arbeitsräume müssen zusätzlich mit einer möglichst gleichmäßigen und farbneutralen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Allgemeinbeleuchtung muss laut § 29 AStV mindestens 100 Lux betragen. Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze werden in der Praxis jedoch deutlich höhere Beleuchtungsstärken benötigt — typischerweise etwa 500 Lux für Schreib-, Lese- und Bildschirmtätigkeiten.

Zu vermeiden sind insbesondere:

  • Blendungen
  • starke Helligkeitsunterschiede
  • Spiegelungen am Bildschirm
  • Flimmern oder störende Lichtreflexe

Raumklima und Lüftung

Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass in Arbeitsräumen gesundheitlich angemessene raumklimatische Bedingungen herrschen. Arbeitsräume müssen ausreichend be- und entlüftbar sein und mit frischer, möglichst unbelasteter Luft versorgt werden. Zugluft im Bereich von Arbeitsplätzen ist zu vermeiden.

Die AStV definiert für Büroarbeitsplätze mit geringer körperlicher Belastung grundsätzlich eine Raumtemperatur zwischen 19 °C und 25 °C. In der warmen Jahreszeit sollen zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden, damit die Temperatur möglichst nicht überschritten wird.

Akustik und störungsfreies Arbeiten

Auch Lärm und akustische Belastungen beeinflussen die Arbeitsqualität erheblich. Besonders in Großraumbüros oder offenen Arbeitsbereichen können dauerhafte Hintergrundgeräusche zu Konzentrationsverlust, Ermüdung und psychischer Belastung führen. Daher sollten Arbeitsplätze möglichst störungsarm gestaltet und organisatorische sowie technische Maßnahmen zur Lärmreduktion berücksichtigt werden.

Bei einem nicht unwesentlichen Anteil an Bildschirmarbeit müssen Arbeitgeber:innen Pausen oder Tätigkeitswechsel organisieren. Die BS-V sieht grundsätzlich 10 Minuten nach 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit oder — wenn es der Arbeitsablauf erfordert — 20 Minuten in der zweiten Stunde vor.

Zusätzlich sind angemessene Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten:

  • vor Aufnahme der Bildschirmtätigkeit
  • danach alle drei Jahre
  • bei Sehbeschwerden aufgrund der Bildschirmarbeit

Ergibt sich daraus ein Bedarf, sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit bereitzustellen.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Ergonomische Arbeitsplatzmaße berechnen

Dieser Rechner unterstützt Sie bei der praxisnahen Einstellung von Bürostuhl, Schreibtisch, Steharbeitsplatz und Monitor. Die Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle ergonomische Arbeitsplatzbeurteilung.

Bitte geben Sie die Körpergröße ohne Schuhe ein.
Für die Stehhöhe wird die Schuhhöhe berücksichtigt.
Die Tätigkeit beeinflusst die empfohlene Tischhöhe geringfügig.
Bei gut eingestellten Armlehnen kann der Schulter-Nacken-Bereich entlastet werden.

Ihre empfohlenen Richtwerte

Sitzhöhe
Schreibtischhöhe im Sitzen
Schreibtischhöhe im Stehen
Monitoroberkante
Empfohlene Sehdistanz
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Ergonomische Kurzprüfung

  • Ober- und Unterarme bilden möglichst einen Winkel von etwa 90° bis 100°.
  • Die Schultern bleiben locker; die Unterarme liegen entspannt auf.
  • Ober- und Unterschenkel bilden ungefähr einen rechten Winkel.
  • Die Füße stehen vollständig auf dem Boden oder auf einer Fußstütze.
  • Die oberste Bildschirmzeile liegt leicht unter Augenhöhe.

Information und Unterweisung

Arbeitnehmer:innen müssen informiert und unterwiesen werden. Dazu zählen insbesondere:

  • ergonomisch richtige Einstellung von Stuhl, Tisch, Bildschirm, Tastatur und Maus
  • richtige Anordnung der Arbeitsmittel
  • Anspruch auf Bildschirmarbeits-Pausen
  • Möglichkeit der Augenuntersuchung
  • Bereitstellung einer Bildschirmarbeitsbrille bei Bedarf

Mein Angebot

Ich unterstütze Unternehmen dabei, Büro- und Bildschirmarbeitsplätze praxisnah zu beurteilen, ergonomische Verbesserungen abzuleiten und gesetzliche Anforderungen verständlich umzusetzen. Dabei verbinde ich Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement und Kompetenzentwicklung zu wirksamen Maßnahmen für gesunde Arbeit.

Ergonomie-Check für Ihr Unternehmen

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Ich unterstütze Sie gerne bei:

  • Evaluierung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
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  • Unterweisungen für Mitarbeiter:innen
  • Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen
  • Integration in Ihr Sicherheits- und Gesundheitsmanagement

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Ein Bildschirmarbeitsplatz liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Bildschirmarbeit leisten. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) ist insbesondere relevant, wenn durchschnittlich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden täglich am Bildschirm gearbeitet wird.

Ja. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen Arbeitgeber:innen Arbeitsplätze so gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu zählen auch ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ergibt eine augenärztliche Untersuchung, dass für die Bildschirmarbeit eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist und normale Sehhilfen nicht ausreichen, müssen Arbeitgeber:innen eine geeignete Bildschirmarbeitsbrille zur Verfügung stellen beziehungsweise die Kosten übernehmen.

Arbeitgeber:innen müssen Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anbieten:

  • vor Aufnahme der Bildschirmarbeit
  • danach alle drei Jahre
  • bei auftretenden Sehbeschwerden im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit

Ja. Bei längerer ununterbrochener Bildschirmarbeit sind regelmäßige Unterbrechungen vorzusehen. Die BS-V sieht grundsätzlich 10 Minuten Pause oder Tätigkeitswechsel nach 50 Minuten Bildschirmarbeit vor. Ziel ist die Entlastung von Augen, Muskulatur und Konzentration.

Ja. Wird regelmäßig mit einem Laptop gearbeitet, reicht das Gerät allein ergonomisch meist nicht aus. Empfehlenswert beziehungsweise erforderlich sind je nach Tätigkeit:

  • externe Tastatur
  • externe Maus
  • geeignete Bildschirmerhöhung oder externer Monitor
  • ergonomische Sitz- und Tischgestaltung

Für Büroarbeitsplätze mit geringer körperlicher Belastung sieht die Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich Temperaturen zwischen 19 °C und 25 °C vor. Zusätzlich müssen ausreichende Lüftung und gesundheitlich zuträgliche Raumklimabedingungen gewährleistet sein.

Die Arbeitsplatzevaluierung ist gesetzlich verpflichtend. Dabei werden mögliche Gefährdungen und Belastungen beurteilt — beispielsweise durch ungünstige Körperhaltungen, Blendungen, schlechte Beleuchtung oder psychische Belastungen. Auf Basis der Evaluierung müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.

Nein. Die österreichischen Vorschriften verlangen keine verpflichtenden höhenverstellbaren Schreibtische. Sie gelten jedoch als ergonomisch besonders empfehlenswert, da sie den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördern und körperliche Belastungen reduzieren können.

Eine gute ergonomische Gestaltung unterstützt:

  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • Konzentration und Leistungsfähigkeit
  • geringere körperliche Beschwerden
  • Reduktion von Fehlzeiten
  • langfristige Mitarbeiter:innenzufriedenheit

Ergonomie ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Präventions- und Gesundheitsstrategien in Unternehmen.

Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen!

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können.

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